Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.

Dies muss nicht zwingend mit Maßnahmen bezüglich Ihrer Website verbunden sein. Um sicherzugehen, empfehlen wir Ihnen trotzdem dringend, frühzeitig mit einem Datenschutzbeauftragten oder Fachanwalt zu klären, ob und was unternommen werden muss.
Bitte prüfen Sie, wenn Sie Daten von Nutzern erheben, in wieweit die neuen Transparenz-Regelungen für Sie gelten und ob Sie darüber auskunftspflichtig sind. Dies betrifft neben Kontaktformularen und Newsletter-Anmeldungen auch Tracking-Dienste wie Google Analytics oder Piwik.

Ein gute und kompakte Zusammenfassung der Änderungen, wer betroffen ist und konkreten möglichen Maßnahmen hat HostEurope in einem Artikel zur Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht: https://www.hosteurope.de/blog/dsgvo-darauf-sollten-sie-achten/